Verletzt AUA-Verkauf geltendes EU-Recht?

22. November 2008

Verletzt AUA-Verkauf geltendes EU-Recht?

Die Presse Der Verkauf der AUA an die Lufthansa scheint nicht fix. Die Hürde bildet die EU, die noch vor einer Woche für den von der Lufthansa geforderten Schuldennachlass von 500 Mio. Euro prinzipiell grünes Licht signalisiert hat. Jetzt hat Brüssel eine Beschwerde der Ryanair und der steirischen Regionalfluglinie „Robin Hood“ am Tisch. Damit ist die EU gezwungen, sich mit der AUA zu befassen.
Die Prüfung durch die EU ist nicht der einzige Stolperstein für den AUA-Verkauf: Air France/KLM, die ohne ein verbindliches Offert abzugeben von der ÖIAG aus dem Verkaufsverfahren ausgeschieden worden ist, droht mit einer Klage gegen die ÖIAG.

AUA - 2009 ohne frisches Geld bankrott?

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