AUA: Ist Konkursverschleppung noch strafbar?

20. Februar 2009

AUA: Ist Konkursverschleppung noch strafbar?

nil4you Der Verlust der Austrian Airlines AG im Jahr 2008 und im Jänner 2009 übersteigt die Hälfte des Grundkapitals von 264 Mio. Euro. Für diesen dramatischen Fall muss umgehend eine Hauptversammlung einberufen werden. Sie wird am 14. April stattfinden. Zeitgleich mit dieser Meldung traten die beiden AUA-Vorstände Andreas Bierwirth und Peter Malanik in Wien vor die Medien. Beschwichtigen, kalmieren, abwiegeln lautete die Devise.
Derzeit ist es für die Airline besser, wenn die Maschinen am Boden bleiben. Mittlerweile wurden Strecken nach Chicago und Bombay gestrichen. Mehrere Flüge nach Osteuropa fielen genauso dem Sparkurs zum Opfer, die Verbindung nach Luxemburg und bald auch nach Nürnberg.
Ein Konkurs oder Liquiditätsprobleme seien nicht die Frage, sondern das mögliche Abspringen der Lufthansa, sollten die für den Kauf vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden. Die 200 Millionen staatlicher Hilfe sollen laut Plan zur Schuldentilgung verwendet werden und nicht, um laufende Verluste abzudecken.

AUA - stürzt weiter ab

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Zum Thema:

Die Haftung des Aufsichtsrats bei Konkursverschleppung (Ausgabe für Österreich)

Fragen der Aufsichtsratshaftung gewinnen derzeit zunehmend an Bedeutung.

Dieses Buch behandelt ausgehend von den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats das im Kapitalgesellschaftsrecht selbst vorgesehene Instrument der Schadenshaftung für Pflichtverletzung der Aufsichtsräte.

Es stellt die Anforderungen an Wissen und Können der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie die besonderen Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise dar.

Der besondere Schwerpunkt des Buches liegt auf der Auseinandersetzung mit der Konkursverschleppungshaftung des Aufsichtsrats, die vor allem aus der Sicht der Masseverwalter von besonderer Relevanz ist.